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 Aufräumservice Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aufräumservice Bremen


Stand: Juli 2015

Zur Anwendung für Verträge mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen

des Aufräumservice Bremen und seiner Klienten.



1. Dienstleistung

1.1 Der Aufräumservice Bremen erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Sortieren und Ordnen von Gegenständen
  • Sortieren von Papieren
  • Entrümpelung von Räumlichkeiten
  • Pflege von Sammlungen
  • Nachlass-Sichtung + Haushaltsauflösung
  • Organisation von Entsorgung / Verkauf / Recycling
  • Einpacken / Auspacken beim Umzug
  • Aufräumtraining
  • Archivierung + Datenerfassung
  • Inventur

Der Aufräumservice Bremen ist zu Erweiterungen, Änderungen und Abweichungen seines Dienstleistungsangebotes berechtigt.

In Absprache mit dem Klienten können einzelne Dienstleistungen an Subunternehmer weitergegegeben werden (z. B. Transporte, Entsorgung, Aktenvernichtung ...).

1.2 Der Aufräumservice Bremen unterbreitet vor Vertragsschluss dem Klienten ein Angebot nach dessen Wünschen, in dem die konkrete Dienstleistung dargelegt wird. Dieses Angebot umfasst abschließend die vertragliche Dienstleistung des Aufräumservice Bremen gegenüber dem jeweiligen Klienten.


2. Vertragsschluss

2.1 Eine Anfrage von Klienten bei dem Aufräumservice Bremen erfolgt unverbindlich. Der Aufräumservice Bremen unterbreitet sodann ein verbindliches Angebot. Das Angebot des Aufräumservice Bremen erfolgt schriftlich oder mündlich. Erteilt hierauf der Klient den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag zustande. Der Aufräumservice Bremen rechnet gegenüber dem Klienten die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab.

3. Dauer, Kündigung

3.1 Grundsätzlich kann der Vertrag mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden. Die Kündigung muss der Form des Vertragsschlusses entsprechend erfolgen und dem Vertragspartner zugehen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt.

4.2 Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Aufräumservice Bremen gegenüber dem Klienten die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Für einen Einsatz, der mit einer Anfahrt verbunden ist, gelten mind. zwei Stunden als vereinbart. Danach erfolgt die Abrechnung im ½-Stunden-Takt. Bei Entfernungen von mehr als zehn Kilometer vom Firmensitz zum Auftraggeber, behält sich der Aufräumservice Bremen vor, Fahrtkosten zu erheben.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einzelaufträgen sofort, in allen anderen Fällen monatlich und bei der Beauftragung von Zusatzleistungen. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

4.3 Sofern der Klient in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Aufräumservice Bremen vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

4.4 Der Klient hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Aufräumservice Bremen anerkannte Gegenansprüche.



5. Rechte und Pflichten

5.1 Der Aufräumservice Bremen ist verpflichtet die angebotene Dienstleistung fristgerecht und ordentlich zu erbringen. Er hat dabei insbesondere die Diskretion zu wahren und keine persönlichen Informationen des Klienten preiszugeben.

5.2 Der Klient ist berechtigt die erbrachte Dienstleistung zu kontrollieren und unverzüglich nach einer Kontrolle zu rügen. Der Aufräumservice Bremen ist verpflichtet Fehler, die vor Ort und unverzüglich nach der Erbringung der Dienstleistung gerügt werden, sofort nachzubessern. Insofern die Rüge später vorgebracht wird, behält sich der Aufräumservice Bremen die zeitnahe Nachkontrolle und etwaige notwendige Nachbesserung vor. Sofern die Rügen unberechtigt waren oder auf Umständen beruhen, die der Klient zu vertreten hat, trägt der Klient die Kosten des Zeitaufwandes für die Nachbesserung gegenüber des Aufräumservice Bremen.

5.3 Der Klient hat dem Aufräumservice Bremen Zugang zu den Räumen oder dem Gelände der Dienstleistungserbringung zu verschaffen. Erfolgt dies durch die Aushändigung eines Schlüssels, übernimmt der Aufräumservice Bremen keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Klient hat selbstständig für eine etwaige Absicherung Sorge zu tragen.

5.4 Die Terminvereinbarungen sind verbindlich. Vereinbarte Termine müssen wechselseitig rechtzeitig abgesagt werden. Rechtzeitig ist eine Absage, die bis spätestens zwei Tage vor dem Termin erfolgt. Sagt der Klient nicht rechtzeitig ab, so hat er die vollen Kosten zu tragen, die er bei erfolgreicher Durchführung der Dienstleistung zu tragen gehabt hätte.

5.5 Im Fall von höherer Gewalt ist der Aufräumservice Bremen berechtigt seine Leistung nachzuholen.

5.6 Der Aufräumservice Bremen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und den Aufräumservice Bremen kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bremen, sofern der Klient Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

6.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit

7.1 Der Klient wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch den Aufräumservice Bremen gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.

7.2 Der Aufräumservice Bremen verarbeitet die erhobenen Daten des Klienten zur Durchführung des Vertrages und im Rahmen der laufenden Klientenbeziehung. Sofern der Klient seine E-Mail-Adresse gegenüber dem Aufräumservice Bremen mitgeteilt hat, erklärt er sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von E-Mails einverstanden. Der Klient kann sein Einverständnis zur Verwendung seiner E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke jederzeit widerrufen. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

7.3 Der Aufräumservice Bremen sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Bei notwendiger Weiterleitung der Klientendaten an Dritte sind diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

7.4 Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Aufräumservice Bremen alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.

7.5 Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Klienten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8. Widerrufsrecht

Sofern der Klient Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag auf elektronischem Wege oder per Fernabsatz zustande gekommen ist, hat der Klient das Recht seine Beauftragung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist ausgeschlossen, sobald der Aufräumservice Bremen mit der Dienstleistung begonnen hat.